Die Verwertungsgesellschaften AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH, GÜFA, GWFF, VFF, VG Bild-Kunst und VGF haben sich in der Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen (ZWF) in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen, um gemeinsam die von ihnen vertretenen Rechte von Bild- und Filmurhebern sowie von Filmproduzenten geltend zu machen. Geschäftsführende Gesellschafterin der ZWF ist derzeit die VG Bild-Kunst, die wiederum durch ihren Vorstand vertreten wird.
In die Gesellschaft eingebracht haben die Gesellschafter die von ihnen wahrgenommenen Ansprüche nach den §§ 20, 20b UrhG für die Kabelweitersendung von Fernsehprogrammen
und nach § 22 UrhG für die Wiedergabe von Fernsehsendungen vorrangig in Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben, in Krankenhäusern und Rehabilitationszentren sowie in Senioreneinrichtungen.
Die ZWF ist selbst keine Verwertungsgesellschaft, sondern eine abhängige Verwertungseinrichtung nach § 3 VGG. Sie ist daher ebenso verpflichtet, neben den geschlossenen Gesamtverträgen und dem Tarif auch ihr Statut, den Gesellschaftsvertrag, sowie den jährlich zu erstellenden Transparenzbericht mit weiterführenden Informationen zu veröffentlichen. Diese Dokumente finden Sie unter Publikationen.
Die ZWF schließt mit Verbänden Gesamtverträge, mit denen sie sich auf die Lizenzbedingungen für die Mitglieder dieser Verbände einigt. Dafür erhalten die Mitglieder einen Rabatt auf die Vergütung. Daneben stellt die ZWF einen Tarif auf, der für solche Nutzer gilt, die nicht Mitglied eines Verbands sind, mit dem die ZWF einen Gesamtvertrag geschlossen hat.
Die ZWF vergibt die Lizenzen allerdings nicht selbst. Vielmehr hat sie mit der GEMA eine Repräsentationsvereinbarung geschlossen, mit der sie die GEMA beauftragt, die Rechte der ZWF gegenüber den betroffenen Nutzern zu lizenzieren. Damit haben die Einrichtungen eine einheitliche Anlaufstelle, denn die GEMA lizenziert neben ihren eigenen Rechten auch noch die Rechte von weiteren Verwertungsgesellschaften. Für ihre Tätigkeit erhält die GEMA eine Inkassokommission.
Die Verteilung der Erlöse unter den Gesellschaftern richtet sich nach dem von der Gesellschafterversammlung der ZWF beschlossenen Verteilungsschlüssel.
Zur Deckung der entstehenden Kosten der Geschäftsführung erhält die geschäftsführende Gesellschaft vorweg einen durch die Gesellschafterversammlung beschlossenen Kommissionssatz.